Bundesgerichtsentscheid: Observation des privaten Balkons

Balkon ÜberwachungPrivatdetektive haben für die Invalidenversicherung eine missbrauchsverdächtige Person bei Reinigungsarbeiten auf dem Balkon ihrer Wohnung beobachtet.

Die Privatdetektive haben dies mit Videoaufnahmen festgehalten.

Die bisherige Rechtsprechung liess Aufnahmen auf Balkonen nicht zu, weil die Privatsphäre verletzt sei.

Anders sieht es das Bundesgericht und erklärt, dass Observierungen im “öffentlich einsehbaren privaten Raum” nicht grundsätzlich ausgeschlossen seien.

Voraussetzung sei es, dass es konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch gebe und dass die Observation nur während einer kurzen, begrenzten Zeit stattfindet.